Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Dr.med. Heidi Glaß & Dr.med. Iris Meißner

 

 Informationen zum elektronischen Rezept.

 

Liebe Patientin, lieber Patient,
Ihre Ärztin hat Ihnen ein Arzneimittel verordnet. Im Unterschied zu früher
haben Sie jedoch kein Papierrezept erhalten. Der Grund ist, dass wir verschreibungspflichtige Arzneimittel nun digital verordnen, als elektronisches Rezept (e-Rezept).
Für Sie bietet das e-Rezept mehr Komfort, da Sie sich Papierrezepte/Papiermüll und auch Wege sparen können. Wege in die Arztpraxis entfallen, wenn Sie im laufenden Quartal nur ein Folgerezept benötigen. Zunächst steht das e-Rezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel (rosa Rezept) zur Verfügung, später wahrscheinlich auch für andere Verordnungen.


Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie weiterhin, wie gewohnt, bei Ihrer ersten Rezeptanforderung im neuen Quartal, Ihre Gesundheitskarte bei uns in der Praxis einlesen lassen müssen. Auch die Ausstellung des E-Rezeptes ist an diese Voraussetzung gebunden !


Wie funktioniert das Einlösen des elektronischen Rezeptes?


1. Über die Gesundheitskarte
Sie können Ihr e-Rezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte in jeder Apotheke einlösen. Eine neue Karte ist dafür meistens nicht erforderlich. Das Einlösen gelingt durch einfaches Stecken der Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät der Apotheke. Die Apothekerin oder der Apotheker kann E-Rezepte der Versicherten so abrufen und einlösen.


ODER


2. Alternativ über die App am Handy
Ihr e-Rezept können Sie auch mit der e-Rezept-App einlösen. Hier erhalten Sie Ihre Verschreibungen direkt auf Ihr Smartphone. Zum Einlösen scannt die Apotheke den Rezeptcode in der App ab. Über die App können Sie beispielsweise auch Medikamente in der Apotheke vorbestellen.
Um die App vollständig nutzen zu können, benötigen Sie neben Ihrem Smartphone (ab iOS 14 oder Android 7) eine neuere elektronische Gesundheitskarte mit Kontaktlos-
Funktion sowie eine dazugehörige PIN. Beides können Sie - sofern noch nicht vorhanden – jederzeit bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Weitere Information erhalten Sie unter
www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de.
Oder natürlich beim Praxisteam.

 

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